Regelwerk – Server 2

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor den Menschen von Untergrießbach, von dem Willen beseelt, dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Volk von Untergrießbach kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Damit gilt dieses Grundgesetz für ganz Untergrießbach.
 
MAX 280 PS
Arbeitsbreite MAX 6m
Arbeitsbreite Mähdrescher Allgemein 9m
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§1 Grundlegendes

(1) Sei kein Idiot.
 
(2) Die Verwendung von Helfern ist unzulässig, Ausser es ist nur eine Person im Hof
 
(3.1.1) Maximale Angaben für Traktoren etc. entnehmbar der Oberen Grafiken

(3.1.2) Erntemaschinen, LKWs und Autos sind von der max. Leistung ausgenommen. Erntemaschinen müssen entsprechend dem Schneidewerk gewählt und korrekt dimensioniert sein.
 
(3.2) Ausgenommen von der Maximalen Arbeitsbreite sind Spritzen, Güllefässer, Miststreuer, Bänder, Schwader, Striegel, Wender und Mähwerke.
 
(4) Jegliche Forstarbeiten sind verboten und führen zu sofortigem Ausschluss!
 
(5) Felder die gekauft werden, müssen mindestens einmal gesät und dementsprechend 1 mal abgeerntet werden bevor Sie wieder verkauft werden dürfen.
 
(6.1) Starker Bauer u.ä. Modifikationen dürfen nur auf Anweisung des Server Personals verwendet werden.
 

(7) Das Schlafen wird von den Admins vorgegeben, Alle User haben sich nach Weisungsrecht (§8 TS Regeln) daran zu halten. Sind Admins nicht online, gilt die Zustimmung ALLER Spieler (vom Spiel vorgegeben)

§2 Höfe

(1) Platzierbare Objekte dürfen NICHT Platziert oder verkauft werden. NUR DIE SERVERLEITUNG PLATZIERT ODER BETREIBT STRUKTURBAU.
 
(2) Die Fahrzeuge und Anbauteile werden auf den eigenen Höfen abgestellt.
 
(3.1) Der Shop ist kein Parkplatz und kein Lagerplatz.
 
(4) Die öffentlichen Grundstücke inklusive Felder werden nur nach Absprache mit den Admins vergeben.
 
(5) Felder dürfen NICHT zusammengelegt werden.
 
(6) Felderweiterung ist unzulässig.
 
(7) Sollte durch einen Fehler eine Terrainstruktur zerstört werden, ist die Serverleitung SOFORT in Kenntnis zu setzten.
(8) Der Tierkauf-Trigger am Hof darf nicht benutzt werden. Die Tiere müssen mit dem Viehtransporter vom Viehhandel zum Hof gebracht werden.
 
(9) Baumfällung ist verboten. 
 

§3 Straßen

(1) Es gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt.
 

§4 Wirtschaft

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit einem temporären oder permanenten Ban bestraft.
 
(2) Bei einem Interessenkonflikt zwischen Vertragspartnern ist die Serverleitung zu informieren. Sie ist dazu verpflichtet den Streit bestmöglich zu lösen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen.
Die Oberste Clanleitung und der Hoster haben über diese Beschlüsse (und alles andere) das letzte Wort (Lorenz B.)
 

§5 Schlussbestimmungen

(1) Das Regelwerk wird von den Administratoren des Gameservers verfasst. Ausnahmslos alle Spieler haben sich daran zu halten.
 
(2) Die Admins können das Regelwerk jederzeit ändern. Änderungen sind vorbehalten.
 
(3) Anwendbar ist nur das Regelwerk zum Zeitpunkt des Verstoßes. Wird  kein Protest gemeldet so gilt die Situation als akzeptiert.
 
(4) Dieses Regelwerk tritt mit der IGA Konferenz am 10.09.2021 mit Einstimmiger Mehrheit in Kraft.