Regelwerk

Regelwerk LS19
Februar 2022

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Max. Arbeitsbreite 12,5m

0m 15m

Max. 300 PS*

0 PS 700PS

Max. Arbeitsbreite Mähdrescher Allgemein 13m

0m 15m
⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀Fahrzeughandel ist aktuell
⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀ ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀ERLAUBT
⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀Pallettenkauf ist aktuell
⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀ ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀ERLAUBT

§1 Grundlegendes

(1) Sei kein Idiot.
(2) Die Verwendung von Helfern ist unzulässig, Ausser es ist nur eine Person des Hofes auf dem LS Server.
(3.1.1) Maximale Angaben für Traktoren etc. entnehmbar der Oberen Grafiken
* Hinzu darf folgendes gekauft werden. Max. 1 Traktor bis 400 PS, Max 1 Tracktor bis 500PS, 1 Raupenschlepper
(3.1.2) Erntemaschinen, LKWs und Autos sind von der max. Leistung ausgenommen.

(3.2) Ausgenommen von der Maximalen Arbeitsbreite sind Spritzen, Güllefässer, Miststreuer, Bänder, Schwader, Striegel, Wender und Mähwerke.
(4) ALLE Käufe von Öffentlichen Flächen / Produktionen müssen mit der Serverleitung besprochen werden.
(5) Felder die verkauft werden sollen, müssen die maximale Ausbeute eines Ertrages erbringen. d.h.: Die Felder müssen, frei von Unkraut, 100% gedüngt, gepflügt, gekalkt und angesäht sein.
 
(6.1) Der „Starke Bauer“ darf verwendet werden, um Fahrzeuge zu bergen u.ä.
 

(6.2) Der „Starke Bauer“ darf NICHT verwendet werden, um Paletten zu Stapeln, Spieler zu trollen o.ä

(7) Das Schlafen wird von den Admins vorgegeben, Alle User haben sich nach Weisungsrecht (§8 TS Regeln) daran zu halten. Sind Admins nicht online, gilt die Zustimmung ALLER Spieler (vom Spiel vorgegeben)

(8) Das Schlafen ist aktuell für ALLE Personen (inkl. Serverleitung) verboten!

§2 Höfe

(1) Entfällt.
(2) Die Fahrzeuge und Anbauteile werden auf den eigenen Höfen abgestellt.
(3.1) Der Shop ist kein Parkplatz und kein Lagerplatz.
(3.2) Der Gabelstapler am Shop bleibt dort und ist nur im Shop-Bereich zum Verladen erlaubt.
(4) Die öffentlichen Grundstücke inklusive Felder werden nur nach Absprache mit den Admins vergeben.
(5) Felder dürfen NICHT zusammengelegt werden.
(6) Felderweiterung ist unzulässig.
(7) Sollte durch einen Fehler eine Terrainstruktur zerstört werden, ist die Serverleitung SOFORT in Kenntnis zu setzten.
(8) Der Tierkauf-Trigger am Hof darf nicht benutzt werden. Die Tiere müssen mit dem Viehtransporter vom Viehhandel zum Hof gebracht werden.
(9.1) Baumfällung ist verboten. 
 
(9.2) Bäume müssen restlos abgeholtzt werden und Stümpfe entfernt werden. Nichtbeachtung 500.000€ pro Baum Strafzahlung
 
(10) Ein Schlüsselwort für das Betreten eines Hofes zu vergeben ist untersagt.
 

§3 Straßen

(1) Es gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt.
 

§4 Wirtschaft

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit einem temporären oder permanenten Ban bestraft.
 
(2) Saatgut, Getreide, Dünger, Kalk, Flüssigdünger, Pflanzenschutzmittel, Schweinefutter, Mischration und Diesel sind an den zugehörigen Verkaufsstellen (auch Shop) zu erwerben. Nichtbefolgung der Regel führt zum Ausschluss. 
 
(3) Bei einem Interessenkonflikt zwischen Vertragspartnern ist die Serverleitung zu informieren. Sie ist dazu verpflichtet den Streit bestmöglich zu lösen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen.
Die Oberste Clanleitung und der Hoster haben über diese Beschlüsse (und alles andere) das letzte Wort (Lorenz B.)
 

§5 Schlussbestimmungen

(1) Das Regelwerk wird von den Administratoren des Gameservers verfasst. Ausnahmslos alle Spieler haben sich daran zu halten.
 
(2) Die Admins können das Regelwerk jederzeit ändern. Änderungen sind vorbehalten.
 
(3) Anwendbar ist nur das Regelwerk zum Zeitpunkt des Verstoßes. Wird  kein Protest gemeldet so gilt die Situation als akzeptiert.
 
(4) Dieses Regelwerk tritt mit der IGA Konferenz am 13.03.2022 mit Einstimmiger Mehrheit in Kraft.